Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte schweizerische Erbrecht in Kraft. Die neuen Regelungen gelten für Todesfälle, welche ab dem 1. Januar 2023 eintreten.

Folgende wesentliche Neuerungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft:
Änderung der Pflichtteile
Die wichtigste Änderung betrifft den Bestand und die Berechnung des Pflichtteils. Der Pflichtteil für direkte Nachkommen wird von ¾ auf ½ des gesetzlichen Erbteils reduziert. Der Pflichtteil der Eltern wird ganz abgeschafft. Durch diese Neuerungen erhöht sich der frei verfügbare Teil am Nachlass und somit die Flexibilität bei der Nachlassplanung des Erblassers. Wer jedoch den frei verfügbaren Teil des Nachlasses erben soll, muss der Erblasser schriftlich festlegen. Der gesetzliche Erbanspruch der Eltern bleibt bestehen, soll dieser wegbedungen werden, muss dies schriftlich verfügt werden.
Neu besteht ab 1. Januar 2023 auch die Möglichkeit, den Pflichtteilsanspruch des Ehegatten nach Einleitung des Scheidungsverfahrens wegzubedingen. Dieser Ausschluss muss jedoch ausdrücklich testamentarisch verfügt oder erbvertraglich vereinbart werden.
Erhöhung der freien Quote zu Eigentum bei Einräumung der Nutzniessung
Neu erhöht sich für Ehegatten mit gemeinsamen Kindern auch die gesetzliche Quote, welche der Erblasser dem überlebenden Ehegatten zu Eigentum verbunden mit der Nutzniessung am übrigen Nachlass zugewendet werden kann. Bisher konnte dem überlebenden Ehegatten ¼ des Nachlasses zu Eigentum und die Nutzniessung an ¾ am Nachlass zugewendet werden. Neu kann ½ des Nachlasses zu Eigentum und zusätzlich die Nutzniessung an der zweiten Hälfte des Nachlasses vermacht werden.
Anfechtung von Schenkungen nach Abschluss eines Erbvertrags
Schliesslich gilt neu, dass Schenkungen, welche nach dem Abschluss eines Erbvertrags getätigt werden, anfechtbar sind. Ausgenommen von dieser Anfechtbarkeit sind sogenannte Gelegenheitsschenkungen. Möglich und nicht anfechtbar bleiben Schenkungen, wenn diese gemäss abgeschlossenem Erbvertrag explizit erlaubt sind.
Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen, den Wortlaut bestehender Testamente und Erbverträge im Hinblick auf die neuen Regelungen zu überprüfen. Gerne sind wir Ihnen bei dieser Analyse behilflich.
Stocker Tax & Legal
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