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Philanthropie

Wohltätiges Engagement kann in vielfältiger Weise erfolgen.

Das Führen einer eigenen gemeinnützigen Stiftung kann zu einem inspirierenden Familien- und Generationenprojekt werden.

STOCKER Tax & Legal

Philanthropie in der Schweiz und im Ausland.

Sie und Ihre Familie denken darüber nach, gemeinnützig tätig zu sein. Sie können sich unter anderem durch selbst geleistete Projektarbeit, Geld- und Sachspenden oder durch die Errichtung einer eigenen Stiftung engagieren. Das Führen einer eigenen Stiftung ist verbunden mit finanzieller und rechtlicher Verantwortung.

Steuerbefreiung.

Wir erstellen für Sie das Gesuch um Gewährung der Steuerbefreiung. Hierbei geht es in erster Linie darum, die Gemeinnützigkeit der geplanten Aktivitäten darzustellen und vom nicht erlaubten Eigennutz abzugrenzen. Ein wichtiger Faktor ist auch die geografische Ausrichtung der Aktivitäten, konkret das Verhältnis von auf die Schweiz begrenzten Aktivitäten gegenüber international ausgerichteten Projekten. Schliesslich ist die Absicht, sich als gemeinnützige Stiftung auch an operativen Unternehmen zu beteiligen, ein kritischer Faktor bei der Gewährung der Steuerbefreiung.

Gründung.

Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung der Stiftungsstatuten und des Organisationsreglements. Das zentrale Element ist hierbei die Definition des Stiftungszwecks. Wir unterstützen Sie bei der Wahl des Domizils und bei der Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos. Wir begleiten Sie auch bei der Ernennung der Revisionsstelle. Die Gründungsurkunde muss öffentlich beurkundet werden.

Stiftungsrat.

Wir unterstützen Ihre Stiftung gerne als Stiftungsrat. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Definition der Strategie, die Risikokontrolle und die Rechnungslegung. Die operative Geschäftsführung kann im Einzelfall an eine Geschäftsleitung delegiert werden. Der Stiftungsrat muss jedes Jahr Rechenschaft über die Tätigkeit der Stiftung und über die finanzielle Situation der Stiftung gegenüber der Stiftungsaufsicht ablegen.

Strategie und Projekte.

Wir begleiten Sie gerne bei der Definition Ihrer Förderstrategie und bei der Projektevaluation. Hierbei geht es unter anderem darum zu entscheiden, ob die Stiftung ausschliesslich von Dritten initiierte Projekte unterstützen möchte oder ob diese auch eigene Projekte entwickeln und führen möchte. In Bezug auf die zu unterstützenden Projekte muss auch ein Entscheid über die geografische Ausrichtung, Schweiz und/oder Ausland, getroffen werden. Bei der Definition von selbst geführten Projekten lohnt es sich, bereits in einem frühen Stadium über mögliche Partnerschaften mit anderen Stiftungen, Universitäten und/oder operativen Unternehmen nachzudenken. Im Rahmen der Unterstützung von Drittprojekten ist zu empfehlen, die Zusammenarbeit zwischen den Parteien in einem schriftlichen Kooperationsvertrag zu definieren. Dieser enthält unter anderem die von Ihrer Stiftung in Aussicht gestellte Unterstützung, die diesbezüglich erforderlichen Voraussetzungen auf der Empfängerseite und das vom Empfänger zu erbringende Projekt-Reporting. Sofern Sie beabsichtigen, sich an operativen Unternehmen zu beteiligen, gilt es, die Begleitung des Zielunternehmens personell und fachlich sicherzustellen.

Aufbau und Verwaltung des Stiftungsvermögens.

Das empfohlene minimale Gründungskapital beträgt CHF 100'000. Spätere Zuwendungen an die Stiftung können in beliebiger Höhe in Abhängigkeit vom Kapitalbedarf erfolgen. Es empfiehlt sich, die Kapitalausstattung der Stiftung mittels Zuwendungen über mehrere Jahre aufzuteilen. Es ist nicht zu empfehlen, in der Stiftung überschüssiges, nicht betriebsnotwendiges Kapital aufzubauen. Bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens gilt es, regulatorisch vorgegebene Diversifikationskriterien einzuhalten. Schliesslich kann bei der Bestimmung von Zuwendungen an die Stiftung auch deren steuerliche Absetzbarkeit beim Spender eine Rolle spielen.

Administration.

Wir unterstützen Sie bei der laufenden operativen Tätigkeit und Administration Ihrer Stiftung. Wir bereiten für Sie die Sitzungen des Stiftungsrats vor und erstellen die Sitzungsprotokolle. Zusätzlich geht es um Aspekte wie Domizilgewährung, Entgegennahme von Post und Spendengesuchen sowie das Führen des Schriftverkehrs mit Banken, Destinatären und den Aufsichtsbehörden.

Rechenschaftsablage gegenüber Aufsichtsbehörden.

Je nach geografischer Ausrichtung der Stiftungsaktivitäten untersteht die Stiftung der kantonalen oder der eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Wir bereiten für Sie die Unterlagen zur jährlichen Rechenschaftsablage gegenüber der Stiftungsaufsicht vor. Die jährliche Rechenschaft gegenüber der Aufsichtsbehörde erfolgt mittels Einreichung des Tätigkeitsberichts, der Protokolle zu den Stiftungsratssitzungen und des vom Stiftungsrat genehmigten Revisionsberichts.

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